Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Für unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen gelten ausschließlich nachstehende Bedingungen. Anders lautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und unserer schriftlichen Bestätigung. Mit der Erteilung eines Auftrags erklärt sich der Käufer mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.

2. Angebot, Vertrag
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Es gelten die vereinbarten oder bei Vertragsabschluß bzw. am Tage der Absendung der Auftragsbestätigung angemessenen Preise. Diese verstehen sich, sofern keine andere Währung angegeben ist, in deutsche Mark inklusive der gültigen Mehrwertsteuer (ab 01.01.2002 nur Euro!). Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der angefragten Menge. Gewichte, Maße, Abbildungen, Beschreibungen und Leistungsangaben sind nur annähernd und nicht zugesichert. Urheberrechte an unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen und sonstigen Unterlagen bleiben vorbehalten. Vervielfältigungen oder Weitergabe an Dritte bedürfen unserer Zustimmung.

3. Lieferung, Lieferzeit
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden, auch wenn wir gemäß Vereinbarung die Kosten der Versendung tragen bzw. zur Lieferung eigene Transportmittel benutzen. Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen nur auf Anordnung und Kosten des Kunden. Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber ohne ausdrückliche schriftliche Niederlegung in unserer Auftragsbestätigung nur als annähernd zu betrachten. Höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse, Betriebsstörungen, die eine reibungslose Abwicklung des Auftrages in Frage stellen, sowie unverschuldetes Unvermögen bei uns oder dem Vorlieferer berechtigen uns, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung hinauszuschieben, ohne daß dem Kunden daraus Ansprüche erwachsen. Schadenersatzansprüche wegen Verzuges oder Unmöglichkeit sind bei Geschäften mit Kaufleuten ausgeschlossen, sofern nicht unsererseits vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde. Bei Geschäften mit Nichtkaufleuten sind Schadenersatzansprüche auf den nachgewiesenen Schaden, höchstens jedoch auf 10% des Rechnungswertes der zu liefernden Ware beschränkt, wenn unsererseits nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde. Teillieferungen sind zulässig und dürfen einzeln in Rechnung gestellt werden.

4. Zahlung
Sofern keine anderen Bedingungen vereinbart werden, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug auszugleichen. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum können 2% Skonto einbehalten werden, sofern nicht Netto-Zahlung vereinbart wurde. Skonto wird prinzipiell nur gewährt, wenn alle früheren Rechnungen beglichen sind. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz zu berechnen. Wird nach Vertragsabschluß bekannt, daß die Kreditverhältnisse des Kunden nicht für eine Kreditgewährung geeignet sind, so sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse oder Sicherheiten zu leisten. Mit Ausspruch dieses Verlangens werden sämtliche Forderungen fällig. Erfolgt die Zahlung oder Sicherheitsleistung nicht in angemessener Frist, können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

5. Mängelrüge, Gewährleistung
Die gelieferte Ware muß vom Kunden unverzüglich auf ihre Übereinstimmung mit dem Vertragsgegenstand, Vollständigkeit und Mangelfreiheit untersucht werden. Offensichtliche Mängel müssen sofort, spätestens 5 Werktage nach Eintreffen der Ware beim Kunden schriftlich spezifiziert bei uns gerügt werden. Nicht offensichtliche Mängel sind sofort nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Handelsübliche, geringfügige bzw. technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Waren können nicht gerügt werden. Für Schäden, die durch die Veränderung der Ware oder durch unsachgemäßen Eingriff Dritter entstehen, übernehmen wir keine Gewährleistung.

6. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Im Falle des Verzuges des Kunden sind wir zur Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware berechtigt, ohne hiermit vom Vertrag zurückzutreten. Geht die gelieferte Ware durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung in eine neue Sache über, so steht uns das Miteigentum an der neue Sache in Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Ware zu. Der Kunde ist befugt, die Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs weiterzuveräußern, unter der Maßgabe, daß er die Forderung aus der Weiterveräußerung an uns abtritt. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder sonstige Belastungen der Vorbehaltsware sind nicht gestattet.

7. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt für beide Teile der Sitz unserer Firma als vereinbart. Wir behalten uns aber das Recht vor, unsere Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen. Gegen uns gerichtete Ansprüche dürfen nur mit unserer Zustimmung abgetreten werden. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Regelungen des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und des Einheitlichen Gesetzes über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen gelten nicht. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragspunkte nicht. Es gilt vereinbart, die rechtlich unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bedingung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.